HERZLICH WILLKOMMEN

IN DER KANZLEI SCHWEIGHÖFER

Ich freue mich, Sie auf meiner Website begrüßen zu dürfen. Nach einer erfolgreichen Zusammenarbeit in einer Gemeinschaftskanzlei werde ich meine Rechtsdienstleistungen ab dem 1. Januar 2024 wieder in der eigenen "Kanzlei Ralf Schweighöfer" für Sie anbieten. 

Vielen Dank für Ihr Vertrauen!


Meine bundesweit tätige Anwaltskanzlei hat ihren Sitz in Bad Homburg vor der Höhe.

In den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten des Zivilrechts biete ich Ihnen kompetente Rechtsberatung, eine individuelle und persönliche Betreuung sowie die Erarbeitung von passenden Erfolgsstrategien auf höchstem fachlichen Niveau.

 

KANZLEI SCHWEIGHÖFER 

Ralf Schweighöfer

Lechfeldstraße 8
61350 Bad Homburg

Telefon: +49 (0)6172 6626222
Telefax: +49 (0)6172 66262262 
E-Mail: info@kanzlei-schweighoefer.de

 

Aktuelles

Berücksichtigung des Nutzungsvorteils eines Firmenwagens bei der unterhaltsrelevanten Einkommensermittlung

Ein Dienstwagen, der vom Unterhaltsverpflichteten auch privat genutzt wird, erhöht das unterhaltspflichtige Einkommen um den Betrag ersparter eigener Aufwendungen für ein eigenes Fahrzeug.

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Voraussetzung für Nutzungsentschädigung nach Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Eigentumswohnung
Wohlverhaltenspflicht eines betreuenden Elternteils bei Umgang

Gem. § 1684 Abs. 2 BGB haben Eltern alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.

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