Aus aktuellem Anlass nachfolgend ein kurzer Überblick über die Streupflicht in Bad Homburg

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Gemäß der aktuellen Satzung der Stadt Bad Homburg sind Gehwege in einer Breite von mindestens 1,50 m vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen.

Im Bereich von Haltestellen sowie Fußgängerüberwegen gilt dies bis zur Bordsteinkante. Die Räum- und Streupflicht besteht in der Zeit von 7 bis 20 Uhr (Sonn- und Feiertags ab 9 Uhr). Zum Streuen sind grundsätzlich nur abstumpfende Streustoffe wie Splitt, Granulat oder Sand zu verwenden. Streusalz sollte aus Gründen des Umweltschutzes und zum Wohle der Tiere nicht benutzt werden.

Zudem verursacht Streusalz Schäden an Straße und Fahrzeugen. Zu beachten ist auch, dass Schnee und Eis nicht von dem Grundstück auf die Fahrbahn geschafft werden dürfen.

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