Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

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Der Vermieter darf die Kaution auch nach Beendigung des Mietverhältnisses und Auszug des Mieters einbehalten, sofern er ein Sicherungsbedürfnis hat. Sind beispielsweise noch Nebenkostennachzahlungen zu erwarten, sind Schäden in der Wohnung vorhanden oder hat der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen bei Auszug nicht vorgenommen, kann der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution vorerst behalten. Je nach Einzelfall kann es daher mehrere Monate dauern, bis der Mieter seine Kaution vollständig zurückerhält.

Mieter, die ihre Kaution schnellstmöglich zurückerhalten wollen, sollten sich bei Auszug daher unbedingt in einem Übergabeprotokoll bestätigen lassen, dass die Wohnung in vertragsgemäßen und einwandfreiem Zustand übergeben wurde. Sollten sodann keine weiteren Ansprüche des Vermieters bestehen und auch keine Nebenkostennachzahlung zu erwarten sein, hat der Vermieter die Kaution in der Regel nach Ablauf einer gewissen Überlegungsfrist an den Mieter auszuzahlen. 

 

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