Sind bunte Wände in einer Mietwohnung erlaubt?

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Der BGH hat entschieden, dass dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch gegen den Mieter zusteht, wenn dieser die in neutraler Dekoration übernommene Mietsache mit einem farbigen Anstrich zurückgibt. Voraussetzung für den Schadensersatzanspruch des Vermieters ist eine außergewöhnliche Farbwahl, die für breite Nachmieterkreise nicht akzeptabel ist.

In diesem Fall, so der BGH, verletzt der Mieter das ihm obliegende Rücksichtnahmegebot und ist verpflichtet dem Vermieter die Kosten zu erstatten, die dieser für einen Neuanstrich aufwenden muss. Während der laufenden Mietzeit kann der Mieter die Wände farblich nach seinem Geschmack gestalten. 

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