Wohlverhaltenspflicht eines betreuenden Elternteils bei Umgang

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Diese Loyalitätspflicht geht nach Auffassung des OLG Saarbrücken so weit, dass der betreuende Elternteil das Kind zum Umgang bewegen muss. Hierfür können laut OLG die gleichen erzieherischen Maßnahmen erforderlich sein wie zur Sicherstellung des Schulbesuchs (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.10.2014, Az. 6 WF 186/14). 

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